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   BVerwG, 08.12.1965 - V C 6.65   

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https://dejure.org/1965,321
BVerwG, 08.12.1965 - V C 6.65 (https://dejure.org/1965,321)
BVerwG, Entscheidung vom 08.12.1965 - V C 6.65 (https://dejure.org/1965,321)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Dezember 1965 - V C 6.65 (https://dejure.org/1965,321)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Feststellung des Schadens - Zuerkennung der Hausratsentschädigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 23, 31
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 05.04.1960 - 1 BvL 31/57

    Darreichende Verwaltung

    Auszug aus BVerwG, 08.12.1965 - V C 6.65
    Damit ist, wie das Bundesverfassungsgericht bereits in BVerfGE 11, 50 [BVerfG 05.04.1960 - 1 BvL 31/57] [56] im Zusammenhang mit der Frage der Verfassungsmäßigkeit von § 16 Abs. 3 Satz 1 FG entschieden hat, nicht ein in der bestehenden Rechtsordnung begründeter Anspruch des einzelnen Geschädigten gegen einen bestimmten Verpflichteten gemeint, sondern der aus dem Gedanken der sozialen Gerechtigkeit hergeleitete Anspruch der Gruppe auf Ausgleich ihrer besonderen Lage durch den Gesetzgeber.

    Bei der Gestaltung des Ausgleichs war der Gesetzgeber daher in den Grenzen der Verfassung frei (BVerfGE 1, 97 [105, 106] und BVerfGE 11, 50 [BVerfG 05.04.1960 - 1 BvL 31/57] [56]).

  • BVerwG, 13.10.1964 - III C 56.60

    Wirtschaftsgüter, die für verfallen erklärt worden sind - Entziehung von

    Auszug aus BVerwG, 08.12.1965 - V C 6.65
    Zu 1): In diesem Zusammenhang ist nicht darauf einzugehen, daß einzelne Vorschriften der 11. LeistungsDV-LA nicht ermächtigungsgedeckt und auch nicht verfassungsmäßig sind, wie der III. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinen Urteilenvom 13. Oktober 1964 - BVerwG III C 56.60 - (Buchholz BVerwG 427.3, § 359 LAG Nr. 31) undvom 11. Mai 1965 - BVerwG III C 30.63 - (ZLA 1965, 264) entschieden hat.

    § 5 Abs. 4 Sätze 1 und 2 a.a.O. knüpfen an den Sinn des § 3 Abs. 1 Satz 1 a.a.O. an, der nach dem bereits erwähntenUrteil vom 12. Oktober 1964 - BVerwG III C 56.60 - bei Kriegssachschäden in jedem Falle den Eigentümer im Zeitpunkt der Entziehung als den unmittelbar Geschädigten gelten läßt.

  • BVerfG, 19.12.1951 - 1 BvR 220/51

    Hinterbliebenenrente I

    Auszug aus BVerwG, 08.12.1965 - V C 6.65
    Bei der Gestaltung des Ausgleichs war der Gesetzgeber daher in den Grenzen der Verfassung frei (BVerfGE 1, 97 [105, 106] und BVerfGE 11, 50 [BVerfG 05.04.1960 - 1 BvL 31/57] [56]).
  • BVerfG, 21.05.1952 - 2 BvH 2/52

    Wohnungsbauförderung

    Auszug aus BVerwG, 08.12.1965 - V C 6.65
    Zu 2): Bei der Auslegung einer solchen Vorschrift ist, wie das Bundesverfassungsgericht in BVerfGE 1, 299 [312] grundlegend entschieden hat, der in ihr zum Ausdruck kommende objektivierte Wille des Gesetzgebers maßgebend, so wie er sich aus dem Wortlaut der Gesetzesbestimmung und dem Sinnzusammenhang ergibt.
  • BVerfG, 17.05.1960 - 2 BvL 11/59

    Nachkonstitutioneller Bestätigungswille

    Auszug aus BVerwG, 08.12.1965 - V C 6.65
    Der Entstehungsgeschichte einer Vorschrift kommt nur insofern Bedeutung zu, als sie die Richtigkeit einer nach dem Wortlaut der Vorschrift ermittelten Auslegung bestätigt oder Zweifel behebt, die auf einem anderen Wege nicht ausgeräumt werden können (BVerfGE 10, 234 [244] und BVerfGE 11, 126 [131]).
  • BVerfG, 15.12.1959 - 1 BvL 10/55

    Platow-Amnestie

    Auszug aus BVerwG, 08.12.1965 - V C 6.65
    Der Entstehungsgeschichte einer Vorschrift kommt nur insofern Bedeutung zu, als sie die Richtigkeit einer nach dem Wortlaut der Vorschrift ermittelten Auslegung bestätigt oder Zweifel behebt, die auf einem anderen Wege nicht ausgeräumt werden können (BVerfGE 10, 234 [244] und BVerfGE 11, 126 [131]).
  • BVerwG, 11.05.1965 - III C 30.63
    Auszug aus BVerwG, 08.12.1965 - V C 6.65
    Zu 1): In diesem Zusammenhang ist nicht darauf einzugehen, daß einzelne Vorschriften der 11. LeistungsDV-LA nicht ermächtigungsgedeckt und auch nicht verfassungsmäßig sind, wie der III. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinen Urteilenvom 13. Oktober 1964 - BVerwG III C 56.60 - (Buchholz BVerwG 427.3, § 359 LAG Nr. 31) undvom 11. Mai 1965 - BVerwG III C 30.63 - (ZLA 1965, 264) entschieden hat.
  • BVerwG, 18.03.1971 - III C 51.68

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Der Grundsatz, daß mehrfache Hausratschäden eines unmittelbar Geschädigten zusammenzufassen und nur einmal zu entschädigen sind, schließt es nicht aus, daß der nach § 5 Abs. 4 Satz 2 der 7. FeststellungsDV als unmittelbar Geschädigter geltende Erbe eines Verfolgten den Hausratschaden des Verfolgten neben einem persönlichen Hausratverlust geltend machen kann (Abweichung von BVerwGE 23, 31).

    Das Verwaltungsgericht stehe damit im Widerspruch zum Urteil vom 8. Dezember 1965 - BVerwG V C 6.65 -, wonach es auf die Verhältnisse des als unmittelbar Geschädigter geltenden Erben ankomme.

    Er weicht damit von dem von der Revision angeführten Urteil des V. Senats vom 8. Dezember 1965 - BVerwG V C 6.65 - (BVerwGE 25, 31 [BVerwG 31.08.1966 - V C 185/65] = RLA 1966, 247 = ZLA 1966, 219) ab.

    Er verkennt nicht, daß es - wie der V. Senat in BVerwGE 23, 31 (41) [BVerwG 08.12.1965 - V C 6/65] hervorgehoben hat - bei den notwendigerweise pauschalen Regelungen des Lastenausgleichsrechts, das nur auf Fallgruppen abstellen kann, immer Einzelfälle geben wird, bei denen sich die normative Regelung als Härte auswirkt, die in Kauf genommen werden muß.

  • BVerwG, 14.10.1969 - III C 75.68

    Rechtsmittel

    Er ist der Ansicht, das Urteil des Verwaltungsgerichts sei richtig, und meint, die Auffassung des Klägers widerspreche dem Urteil vom 8. Dezember 1965 - BVerwG V C 6.65 -.

    Der Senat teilt die vom V. Senat in BVerwGE 23, 31 vertretene Auffassung, daß die Bestimmung des § 5 Abs. 4 Satz 2 der 11. LeistungsDV-LA rechtsgültig ist.

    Diese Auffassung steht nicht im Widerspruch zu dem Urteil BVerwGE 23, 31 Der V. Senat hat dort entschieden, daß der unmittelbar Geschädigte im Sinne des § 5 Abs. 4 Satz 2 der 11. LeistungsDV-LA nur einmal Hausratentschädigung erhält, wenn er auf Antrag seines Ehegatten bereits Hausratentschädigung erhalten, jedoch weitere Verfolgte beerbt hatte, denen durch Entziehung Hausratverluste entstanden waren.

  • BVerwG, 30.05.1990 - 9 B 223.89

    Überschaubarer Sachverhalt als Bestandteil eines feststellungsfähigen

    Hinreichend bestimmt ist eine Klage immer dann, wenn ihr Ziel aus der Tatsache der Erhebung allein oder in Verbindung mit den abgegebenen Erklärungen erkennbar ist (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerwGE 3, 75; 12, 189 [BVerwG 13.04.1961 - III C 183/59]; 23, 41 [BVerwG 08.12.1965 - V C 6/65]; 60, 144 [BVerwG 21.05.1980 - 8 C 13/79]).
  • BVerwG, 10.09.1970 - III C 140.69

    Beurteilung des Begriffs der deutschen Volkszugehörigkeit i.S.d. § 5 Abs. 1 7.

    Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung angenommen, daß sich die Frage, ob der Verfolgte im Sinne des rechtsgültigen § 5 Abs. 1 Satz 1 der 7. FeststellungsDV (vgl. auch BVerwGE 23, 31 [BVerwG 08.12.1965 - BVerwG V C 6.65]) die deutsche Volkszugehörigkeit besaß, nach § 6 BVFG beurteilt (BVerwGE 30, 305 [BVerwG 24.10.1968 - III C 121.67]; 31, 12; Urteile vom 6. November 1969 - BVerwG III C 40.69 - und vom 26. Februar 1970 - BVerwG III C 150.68 -, Beschlüsse vom 20. Januar 1970 - BVerwG III B 113.69 -, vom 22. April 1970 - BVerwG III B 9.70 - und vom 15. Juli 1970 - BVerwG III B 54.70 -).
  • BVerwG, 29.03.1979 - 3 C 45.78

    Feststellung von Verfolgungsschäden an Grundvermögen, Betriebsvermögen, an

    Diese Änderung des § 5 Abs. 4 der Verordnung hatte vor allem den Zweck, den neu geschaffenen fiktiven unmittelbar Geschädigten die Möglichkeit zu geben, gemäß § 261 Abs. 2 LAG die Gewährung von Kriegsschadenrente zu beantragen (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. Dezember 1965 - BVerwG 5 C 6.65 - [BVerwGE 23, 31 = Mtbl. BAA 1966, 374]).
  • BVerwG, 15.01.1973 - III CB 103.71

    Vertreibungsschäden an Betriebsvermögen - Nichtzulassung der Revision mangels

    Das verwaltungsgerichtliche Urteil weicht auch nicht von dem Urteil des V. Senats vom 8. Dezember 1965 - BVerwG V C 6.65 - (BVerwGE 23, 31) ab.
  • BVerwG, 08.03.1985 - 7 B 69.84

    Zulässigkeit des Beklebens posteigener Telefonapparate mit sog. Notruf-Aufklebern

    Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 6. Oktober 1967 (BVerwGE 23, 36 [BVerwG 08.12.1965 - V C 6/65]), das Bundesverfassungsgericht mit Beschluß vom 24. Februar 1970 (BVerfGE 28, 66) entschieden, daß § 14 PostVerwG rechtsgültig ist.
  • BVerwG, 17.12.1974 - III B 69.74

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

    Jene Entscheidung setzt sich dabei mit der entscheidend am Wortbegriff des unmittelbar Geschädigten ausgerichteten anderen Auffassung im Urteil des V. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. Dezember 1965 - BVerwG V C 6.65 - (ZLA 1966, 219) auseinander und gibt unter Hinweis auf die als Rechtswohltat für eine große Fallgruppe (von unter besonderen Bedingungen Geschädigten - § 5 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 und 3 der 7. FeststellungsDV -) gedachte Fiktion dem Normzweck des § 5 Abs. 4 Satz 2 der 7. FeststellungsDV den Vorzug.
  • BVerwG, 30.09.1968 - VIII C 4.66

    Einbeziehung gewerblicher Unternehmer im Zonenrandgebiet in Maßnahmen zur

    Allein durch eine solche Bezugnahme wird in der Regel der Forderung nach einem "bestimmten Antrag" entsprochen (vgl. BVerwGE 13, 94; 23, 41 [BVerwG 08.12.1965 - V C 6/65][42]).
  • BGH, 24.09.1970 - IX ZR 91/68

    Rechtsmittel

    Entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts, der Oberlandesgerichte Zweibrücken (RzW 1969, 470) und Köln (RzW 1963, 550), von Blessin-Gießler (BEG § 5 Anm. II, 2) und Brunn-Hebenstreit (BEG § 5 Anm. 8) sind die Bestimmungen der 11. DV-LAG keine Vorschriften zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts (BVerwGE 21, 102; 23, 31 [BVerwG 08.12.1965 - V C 21/64]; 24, 330 [BVerwG 25.08.1966 - III C 185/64]; OLG Bremen RzW 1962, 363).
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